Neue Highlights der Wahlmanipulation im Jahr 2020:
* Coronavirus:
Aufgrund des Coronaviruses können und sollen sich die Wähler
hinter einer Mund-Nase-Maske verstecken. Die Wahlkommissionen konnten daher
die Identität des Wahlberechtigten nicht überprüfen. Das
wäre aber ihre Hauptaufgabe gewesen.
* Wohnsitzfrage:
Ohne Hauptwohnsitz kann man nicht wählen. So weit so klar.
Eskaliert ist die Frage, ob der Wiener H.C. Strache in Wien wählen
darf, wenn er doch vermeintlich in Klosterneuburg (NÖ) wohnt. Doch
es gibt noch einen zweiten Fall und zwar den von Kathrin Gaal (SPÖ).
Sie hat angeblich im Melderegister eine Auskunftssperre veranlaßt.
Wie kommen dann aber ihre Wohnsitzdaten in die Wählerevidenz? Kann
man mit einem geheimen Wohnsitz bei der Wien-Wahl kandidieren?
Darüber werden sich beim Verfassungsgerichtshof die 14 Richter
die Köpfe zerbrechen müssen. Die wahlwerbede Gruppierung Mein-Wien
hat nämlich eine Beschwerde beim VfGH am 17.9.2020 gegen die Wählerevidenz
eingebracht. Bei der Gelegenheit kann der Verfassungsgerichtshof auch gleich
über die befangenen (nicht-neutralen) Wahlbehörden-Beisitzer
entscheiden, die ja vermutlich in der Sitzung der Bezirkswahlbehörde
mitgestimmt haben.
* Die wahlwerbende Gruppe Artikel EINS hat gleich am ersten Tag der Einspruchsfrist der Wien-Wahl 2020 (am Fr. 6.11.2020) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof veröffentlicht. Dabei geht es um die ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern, mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen und Kritik daran, dass man das Wahlverfahren erst ganz am Schluß - nach Vorliegen des endgültigen Endergebnisses - beeinspruchen kann. (Im schlimmsten Fall muss das ganze Wahlverfahren wiederholt werden, wenn ganz zu Beginn ein Fehler passiert ist.) Weiters sieht Artikel-EINS eine grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik bei der Abgabe einer Unterstützungserklärungen versus Stimmabgabe durch die Wähler.
* Ist der Pass egal oder nicht egal?
Eine weitere Gruppe von SOS-Mitmensch kritisiert, dass ein Drittel
der in Wien wohnenden Leute nicht Wählen darf, weil sie nicht die
österreichische Staatsbürgerschaft haben, sondern Ausländer
sind. Bei der Wien-Wahl gäbe es - so der Vorwurf - kein allgemeines
Wahlrecht, wenn 1/3 der in Wien lebenden Menschen ausgeschlossen ist. Ob
die Ausländer zu Recht oder zu Unrecht in Wien leben, ist dem Verein
SOS-Mitmensch dabei nebensächlich. Wer in Wien wohnt, soll in Wien
wählen dürfen. SOS-Mitmensch veranstaltete die Pass-egal-Wahl,
wo alle dabei abgegebenen Stimmen klarerweise ungültig waren.
vorige Wien-Wahlen (insb. 2010 und 2015):
Hier die Highlights der Wahlmanipulations-Möglichkeiten:
* überproportional viel Sendezeit im staatlichen Fernsehen
ORF, wo besonders neue Parteien und wahlwerbende Gruppen meist zu kurz
kommen.
* Möglichkeit der Abgabe einer Unterstützungserklärung
verheimlicht: Die Wähler wurden von den Wahlbehörden nicht
bzw. kaum über die Möglichkeit von Unterstützungserklärung
aufgeklärt. Es gab beispielsweise keine Inseratenkampagne. Das Ende
der Frist wurde auf der Website www.wien.gv.at erst wenige Tage vor Ablauf
der Eintragungsfrist veröffentlicht. Mit dieser Vorwahlstimme konnten
neu antretende Gruppierungen auf den Wiener Stimmzettel gewählt werden.
Durch die mangelnde Aufklärung der Wähler & Wählerinnen
schafften die meisten Kleinparteien die Kandidatur nur in einigen Bezirken.
* Schikanöse Verfahren: Dass die Unterstützungserklärung
nicht anonym, sondern per Unterschrift vor einem Magistratsbeamten oder
Notar zu leisten ist, hält viele Wähler davon ab, von ihrem Stimmrecht
Gebrauch zu machen. Die Eintragungsfristen bei den Wiener Wahlen 2015 sind
relativ kurz und wurden selbst auf der Website der Gemeinde Wien erst kurz
vor ihrem Ablauf bekannt gegeben. Eine Briefwahl für Unterstützungserklärungen
für neue Parteien am Stimmzettel, gibt es nicht. Weitere Kritikpunkte
der Kleinparteien auf => www.wiener-wahl.at/unterstuetzungserklaerung.html
* Hohe Mindesthürden: Die mehrheitlich regierende SPÖ
hat in Wien ein Wahlrecht beschlossen, bei dem Parteien mit weniger als
5% der gültigen Stimmen gar nicht im Gemeinderat vertreten sein werden.
Das entspricht eindeutig nicht dem Verhältniswahlrecht, wo jede Stimme
gleich viel wert sein muss. Diese undemokratische Mindesthürde kann
dazu führen, dass wenn 4 Parteien z.B. je 4,5% der Stimmen bekommen,
dass 18% der Stimmen bei der Mandatsvergabe einfach unberücksichtigt
bleiben. !!!
* Angeblich gibt es viele Wahlsprengeln in Wien, in denen nur SPÖ-Wahlbeisitzer
sitzen. Diese hoffen, dass die SPö wieder die absolute Mehrheit schafft.
... Wo bleibt da die Kontrolle durch die Opposition?
* Mit sogenannten "Stricherllisten" notieren die Wahlbesitzer
bzw Wahlzeugen, wer schon wählen war. Diese werden dann an die Parteisekretaritate
(hauptsächlich der SPÖ) weitergeleitet. Dort vergleicht man dann
die "Stricherlliste" mit der Parteimitgliederliste. Parteimitglieder, die
noch nicht wählen waren, werden dann kontaktiert und auf die Möglichkeit
der Stimmabgabe freundlich aufmerksam gemacht. Früher hat es auch
Abholdienste gegeben. Ob das diesmal wieder so sein wird, wird sich zeigen.
* Minderjährige Kinder: Diesmal können auch minderjährige
Kinder in Wien mitwählen, soferne diese zumindest 16 Jahre alt sind.
Viele der minderjährigen, wahlberechtigten Kinder gehen noch zur Schule
oder sind in einer Lehrausbildung. Wenn man weiß, wie unsere Schulen
politisch besetzt sind, kann man sich vorstellen, wie ein "sachlicher Geschichteunterricht"
oder das Fach "Politische Bildung" ablaufen wird. Bedenklich ist, dass
minderjährige Kinder Wählen dürfen, obwohl sie weder unbeschränkt
vertragsfähig sind und auch kein Auto lenken dürfen. Dazu fehlt
den meisten wahlberechtigten Kindern Wissen, Lebenserfahrung und Verantwortungsbewußtsein.
* Die Briefwahl: die ultimative Möglichkeit zur Wahlmanipulation
Mittels Briefwahl konnte man bei der Wiener Gemeinderatswahl 2010 und
Bezirksvertretungswahl 2010 auch nach Wahlschluß wählen. D.h.
man konnte das vorläufige Wahlergebnis am 10.10.2010 abwarten und
sich erst in der Woche danach für eine bestimmte Partei entscheiden.
Das hat den Vorteil, dass man mit einer einzigen Stimme eventuell noch
das Ergebnis bezüglich absoluter Mehrheit der SPÖ, Mehrheiten
bei bestimmten Koalitionen (geht sich rot-grün aus?) oder wenn es
um das Überspringen der 5% Hürde geht (welche der vielen Miniparteien
soll ich wählen? und wo wäre meine Stimme verloren?) verändern
kann.
Genau das ist bei der letzten Burgenlandwahl passiert, wo die Liste
Burgenland "zufällig" auf die Stimme genau den Einzug in den Landtag
schaffte. Es wurde dort auch bereits ein Fall von Wahlbetrug nachgewiesen.
Weitere Missbrauchsmöglichkeiten mittels Briefwahl (verboten,
aber kaum zu kontrollieren) :
* Stimmenkauf: Man kauft einem Wähler oder Wählerin
seine/ihre Briefwahlkarte ab
und macht dann selbst ein x, je nach belieben.
* Elternwahl: Eltern können leicht Druck auf ihre Kinder
ausüben, solange die Kinder noch im gemeinsamen Haushalt wohnen, zB
indem Vater oder Mutter (bei Scheidungskindern meist nur die obsorgeberechtigte
Mutter) dem Kind "beim Ankreuzen helfen".
* Pflegebedürftige Menschen: Nicht auszuschließen
ist, dass Pflegerinnern von pflegebedürftigen Menschen diesen bei
der Stimmabgabe "helfen", indem sie beispielsweise die Stimmabgabe der
Einfachheit halber gleich selbst durchführen. Die pflegebedürftige
Person ist einerseits in einem Abhängigkeitsverhältnis von der
Pflegerin oder vom Pfleger und wird nicht aufbegehren. Meist haben pflegebedürftige
Menschen ohnedies andere Probleme. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Das Wählen nach Wahlschluß per Briefwahl ist eigentlich
gesetzlich verboten, allerdings kann niemand kontrollieren, ob nun
die Stimme vor dem 10.10.2010 um 17 Uhr oder erst danach abgegeben wurde.
So ein Pech aber auch.
Die SPÖ, die dieses Gesetz erst im Juni 2010 im Wiener Gemeinderat
beschlossen hat, wird sich wohl etwas dabei gedacht haben...
PS: Künftige Diktatoren & Tyrannen haben eine große
Freude mit so einem Wahlrecht. Aber auch die SPÖ - die ja ihre absolute
Macht in Wien weiterbehalten will - hat ihre Freude daran. Das hat aber
offensichtlich nichts mit einem geheimen und fairen Wahlrecht zu tun.
Der Clou:
Einsprüche zur Wahl können nur in äußerst knappen
Fristen eingebracht werden (2 Wochen). D.h. Wahlmanipulationen, die erst
nachher bekannt werden, verändern das Ergebnis nicht mehr :-)))
Abschließende Bemerkung: Dieses leicht zu manipulierende und daher undemokratische Briefwahlrecht hat übrigens auch schon bei der letzten Nationalratswahl, der Bundespräsidentenwahl und den Wahlen in den Bundesländern gegolten. Auf Bundesebene haben SPÖ und ÖVP "gemeinsame Sache" beim Wahlrecht gemacht.
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Stellungnahmen:
* 9.8.2016: WIFF hält Floridsdorfer Bezirkswahl 2015 für
gesetzwidrig:
Die vom Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzwidrigkeiten und der vorhandenen
Möglichkeit für Wahlmanipulation aufgehobene Bundespräsidentenwahl
samt Neuwahl im Oktober hat die Gerüchte in den Hintergrund gedrängt,
auch bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen hätte
es nicht nur in der Leopoldstadt – dort werden die Wahlen ja bekanntlich
wiederholt – sondern auch in anderen Bezirken grobe Verstöße
gegen die Wahlordnung und mögliche Manipulationen gegeben. "Tatsache
ist, dass es zumindest in Floridsdorf bei den GR- und Bezirkswahlen eindeutige
Verstöße gegen die Wahlordnung und damit jede Menge Möglichkeiten
von Wahlmanipulation gegeben hat!", erinnern die beiden WIFF-Bezirksräte
Hans Jörg Schimanek und Ossi Turtenwald, die bei der Stimmenauszählung
in der Bezirkswahlbehörde als Wahlzeugen tätig waren.
"Obwohl laut Wahlordnung untersagt, wurden den Mitgliedern
der Bezirkswahlbehörde zu Beginn der Auszählung der eingelangten
Wahlkarten die bereits geöffneten Kuverts mit dem Hinweis der Wahlleiterin
übergeben, 'ihre Beamten seien bereits im Vorfeld behilflich gewesen'.
Wenn
diese Vorgangsweise bei der Bundespräsidentenwahl verboten ist, muss
dies wohl auch für GR- und Bezirkswahlen Gültigkeit haben", ist
WIFF-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek überzeugt. Er verweist auf
das überaus knappe Wahlergebnis in Floridsdorf, wo am Ende des Wahltages
noch die FPÖ die stimmenstärkste Partei war, die Wahlkarten dann
aber völlig überraschend zugunsten der SPÖ entschieden hatten.
Als weiteren Beweis für Verstöße
gegen die Wahlordnung führt WIFF-Bezirksrat Ossi Turtenwald an, dass
zumindest in Pflegeheimen offenbar pauschal für alle Patienten,
egal ob im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte oder demenzkrank, Wahlkarten
angefordert wurden. Turtenwald verweist auf die Tochter einer dementen
Pflegeheim-Patientin, die im Nachtkästchen ihrer Mutter eine auf den
Namen der Frau ausgestellte Wahlkarte entdeckt hatte. "Weder sie, noch
ihre Mutter, die sie selbst oftmals nicht einmal als ihre eigene
Tochter erkenne, hätten diese Wahlkarte angefordert. Sie habe die
Wahlkarte dann mit nach Hause genommen und mir zum Beweis überreicht",
so Turtenwald. Er ist überzeugt: "Der Wahlbehörde, der Staatsanwaltschaft
bzw. der Polizei müsste es doch ein Leichtes sein festzustellen, für
welche besachwalterte Patienten von Wiener Pflegeheimen Wahlkarten angefordert
worden sind. Auch dem Verdacht, dass bei der Wien-Wahl zumindest in
Floridsdorf vor allem die Vorzugsstimmen für türkisch-stämmige
Kandidaten – so wie auch schon bei der Nationalratswahl 2013 vom Grün-Mandatar
Efgani Dönmez behauptet – oft mit ein und derselben Handschrift
in die Stimmzettel eingetragen wurden, könne leicht nachgegangen
werden".
=> Artikel
auf der WIFF-Webseite zur Bezirkswahl Floridsdorf
WIFF - Wir für Floridsdorf, Bezirksrat Hans Jörg Schimanek
tel: 0664 20 24 132
* 15.6.2016: Der Verfassungsgerichtshof hob die Bezirkswahl im 2.
Bezirk Wiens auf
"Die Bezirksvertretungswahl im 2. Wiener Gemeindebezirk muss wiederholt
werden. Der entsprechenden Wahlanfechtung der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ)
wurde stattgegeben. Es gab tatsächlich eine Differenz zwischen
der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen. ..."
=> Pressemitteilung
des VfGH vom 15.6.2016
* 24.9.2010 Wiener Zeitung: Leitartikel von Reinhard Göweil:
"Staaten im Staat"
Ausgabe vom 25. September 2010
Ehemalige Verfassungsgerichtshof-Präsidenten machen sich
Sorgen um die mögliche nachträgliche Beeinflussungen von Wahlen
wegen der brieflich abgegebenen Stimmen. Nun, ob die Stimmabgabe von Zweit-
und Plötzlichwohnsitzern in Niederösterreich die reine demokratische
Lehre darstellte, darf bezweifelt werden. Da fehlte der Aufschrei allerdings.
Die
Verfassungsrichter sehen einen möglicherweise morschen Baum, aber
nicht den Zustand des Waldes. ...
Rückfragehinweis: Wiener Zeitung, Sekretariat
Tel.: +43 1 206 99-474
OTS0308 2010-09-24/17:48