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Möglichkeiten zur Wahlmanipulation der Wien-Wahlen

Mittels Briefwahl kann jede(r) Wahlberechtige unkompliziert bei der Wahlmanipulation mitmachen!
Bei den Wiener Bezirksvertretungswahlen konnten sogar in Wien wahlberechtigte EU-Ausländer bei der Wahlmanipulation mitmachen !!!
Wahlmanipulationen werden bestraft oder auch nicht.

Neue Highlights der Wahlmanipulation im Jahr 2020:

* Coronavirus:
Aufgrund des Coronaviruses können und sollen sich die Wähler hinter einer Mund-Nase-Maske verstecken. Die Wahlkommissionen konnten daher die Identität des Wahlberechtigten nicht überprüfen. Das wäre aber ihre Hauptaufgabe gewesen.

* Wohnsitzfrage:
Ohne Hauptwohnsitz kann man nicht wählen. So weit so klar.
Eskaliert ist die Frage, ob der Wiener H.C. Strache in Wien wählen darf, wenn er doch vermeintlich in Klosterneuburg (NÖ) wohnt. Doch es gibt noch einen zweiten Fall und zwar den von Kathrin Gaal (SPÖ). Sie hat angeblich im Melderegister eine Auskunftssperre veranlaßt. Wie kommen dann aber ihre Wohnsitzdaten in die Wählerevidenz? Kann man mit einem geheimen Wohnsitz bei der Wien-Wahl kandidieren?
Darüber werden sich beim Verfassungsgerichtshof die 14 Richter die Köpfe zerbrechen müssen. Die wahlwerbede Gruppierung Mein-Wien hat nämlich eine Beschwerde beim VfGH am 17.9.2020 gegen die Wählerevidenz eingebracht. Bei der Gelegenheit kann der Verfassungsgerichtshof auch gleich über die befangenen (nicht-neutralen) Wahlbehörden-Beisitzer entscheiden, die ja vermutlich in der Sitzung der Bezirkswahlbehörde mitgestimmt haben.

* Die wahlwerbende Gruppe Artikel EINS hat gleich am ersten Tag der Einspruchsfrist der Wien-Wahl 2020 (am Fr. 6.11.2020) eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof veröffentlicht. Dabei geht es um die ungerechtfertigte Besserstellung von Nationalratsabgeordneten bei der Unterstützung von Wahlwerbern, mangelhafte bzw. mangelhaft präzise Kundmachungen und Kritik daran, dass man das Wahlverfahren erst ganz am Schluß - nach Vorliegen des endgültigen Endergebnisses - beeinspruchen kann. (Im schlimmsten Fall muss das ganze Wahlverfahren wiederholt werden, wenn ganz zu Beginn ein Fehler passiert ist.) Weiters sieht Artikel-EINS eine grobe Ungleichbehandlung in der CoVid19-Problematik bei der Abgabe einer Unterstützungserklärungen versus Stimmabgabe durch die Wähler.

* Ist der Pass egal oder nicht egal?
Eine weitere Gruppe von SOS-Mitmensch kritisiert, dass ein Drittel der in Wien wohnenden Leute nicht Wählen darf, weil sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben, sondern Ausländer sind. Bei der Wien-Wahl gäbe es - so der Vorwurf - kein allgemeines Wahlrecht, wenn 1/3 der in Wien lebenden Menschen ausgeschlossen ist. Ob die Ausländer zu Recht oder zu Unrecht in Wien leben, ist dem Verein SOS-Mitmensch dabei nebensächlich. Wer in Wien wohnt, soll in Wien wählen dürfen. SOS-Mitmensch veranstaltete die Pass-egal-Wahl, wo alle dabei abgegebenen Stimmen klarerweise ungültig waren.
 

vorige Wien-Wahlen (insb. 2010 und 2015):

Hier die Highlights der Wahlmanipulations-Möglichkeiten:
* überproportional viel Sendezeit im staatlichen Fernsehen ORF, wo besonders neue Parteien und wahlwerbende Gruppen meist zu kurz kommen.
* Möglichkeit der Abgabe einer Unterstützungserklärung verheimlicht: Die Wähler wurden von den Wahlbehörden nicht bzw. kaum über die Möglichkeit von Unterstützungserklärung aufgeklärt. Es gab beispielsweise keine Inseratenkampagne. Das Ende der Frist wurde auf der Website www.wien.gv.at erst wenige Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist veröffentlicht. Mit dieser Vorwahlstimme konnten neu antretende Gruppierungen auf den Wiener Stimmzettel gewählt werden. Durch die mangelnde Aufklärung der Wähler & Wählerinnen schafften die meisten Kleinparteien die Kandidatur nur in einigen Bezirken.
* Schikanöse Verfahren: Dass die Unterstützungserklärung nicht anonym, sondern per Unterschrift vor einem Magistratsbeamten oder Notar zu leisten ist, hält viele Wähler davon ab, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Die Eintragungsfristen bei den Wiener Wahlen 2015 sind relativ kurz und wurden selbst auf der Website der Gemeinde Wien erst kurz vor ihrem Ablauf bekannt gegeben. Eine Briefwahl für Unterstützungserklärungen für neue Parteien am Stimmzettel, gibt es nicht. Weitere Kritikpunkte der Kleinparteien auf => www.wiener-wahl.at/unterstuetzungserklaerung.html
* Hohe Mindesthürden: Die mehrheitlich regierende SPÖ hat in Wien ein Wahlrecht beschlossen, bei dem Parteien mit weniger als 5% der gültigen Stimmen gar nicht im Gemeinderat vertreten sein werden. Das entspricht eindeutig nicht dem Verhältniswahlrecht, wo jede Stimme gleich viel wert sein muss. Diese undemokratische Mindesthürde kann dazu führen, dass wenn 4 Parteien z.B. je 4,5% der Stimmen bekommen, dass 18% der Stimmen bei der Mandatsvergabe einfach unberücksichtigt bleiben. !!!
* Angeblich gibt es viele Wahlsprengeln in Wien, in denen nur SPÖ-Wahlbeisitzer sitzen. Diese hoffen, dass die SPö wieder die absolute Mehrheit schafft. ... Wo bleibt da die Kontrolle durch die Opposition?
* Mit sogenannten "Stricherllisten" notieren die Wahlbesitzer bzw Wahlzeugen, wer schon wählen war. Diese werden dann an die Parteisekretaritate (hauptsächlich der SPÖ) weitergeleitet. Dort vergleicht man dann die "Stricherlliste" mit der Parteimitgliederliste. Parteimitglieder, die noch nicht wählen waren, werden dann kontaktiert und auf die Möglichkeit der Stimmabgabe freundlich aufmerksam gemacht. Früher hat es auch Abholdienste gegeben. Ob das diesmal wieder so sein wird, wird sich zeigen.
* Minderjährige Kinder: Diesmal können auch minderjährige Kinder in Wien mitwählen, soferne diese zumindest 16 Jahre alt sind. Viele der minderjährigen, wahlberechtigten Kinder gehen noch zur Schule oder sind in einer Lehrausbildung. Wenn man weiß, wie unsere Schulen politisch besetzt sind, kann man sich vorstellen, wie ein "sachlicher Geschichteunterricht" oder das Fach "Politische Bildung" ablaufen wird. Bedenklich ist, dass minderjährige Kinder Wählen dürfen, obwohl sie weder unbeschränkt vertragsfähig sind und auch kein Auto lenken dürfen. Dazu fehlt den meisten wahlberechtigten Kindern Wissen, Lebenserfahrung und Verantwortungsbewußtsein.

* Die Briefwahl: die ultimative Möglichkeit zur Wahlmanipulation
Mittels Briefwahl konnte man bei der Wiener Gemeinderatswahl 2010 und Bezirksvertretungswahl 2010 auch nach Wahlschluß wählen. D.h. man konnte das vorläufige Wahlergebnis am 10.10.2010 abwarten und sich erst in der Woche danach für eine bestimmte Partei entscheiden. Das hat den Vorteil, dass man mit einer einzigen Stimme eventuell noch das Ergebnis bezüglich absoluter Mehrheit der SPÖ, Mehrheiten bei bestimmten Koalitionen (geht sich rot-grün aus?) oder wenn es um das Überspringen der 5% Hürde geht (welche der vielen Miniparteien soll ich wählen? und wo wäre meine Stimme verloren?) verändern kann.
Genau das ist bei der letzten Burgenlandwahl passiert, wo die Liste Burgenland "zufällig" auf die Stimme genau den Einzug in den Landtag schaffte. Es wurde dort auch bereits ein Fall von Wahlbetrug nachgewiesen.

Weitere Missbrauchsmöglichkeiten mittels Briefwahl (verboten, aber kaum zu kontrollieren) :
* Stimmenkauf: Man kauft einem Wähler oder Wählerin seine/ihre Briefwahlkarte ab
und macht dann selbst ein x, je nach belieben.
* Elternwahl: Eltern können leicht Druck auf ihre Kinder ausüben, solange die Kinder noch im gemeinsamen Haushalt wohnen, zB indem Vater oder Mutter (bei Scheidungskindern meist nur die obsorgeberechtigte Mutter) dem Kind "beim Ankreuzen helfen".
* Pflegebedürftige Menschen: Nicht auszuschließen ist, dass Pflegerinnern von pflegebedürftigen Menschen diesen bei der Stimmabgabe "helfen", indem sie beispielsweise die Stimmabgabe der Einfachheit halber gleich selbst durchführen. Die pflegebedürftige Person ist einerseits in einem Abhängigkeitsverhältnis von der Pflegerin oder vom Pfleger und wird nicht aufbegehren. Meist haben pflegebedürftige Menschen ohnedies andere Probleme. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Das Wählen nach Wahlschluß per Briefwahl ist eigentlich gesetzlich verboten, allerdings kann niemand kontrollieren, ob nun die Stimme vor dem 10.10.2010 um 17 Uhr oder erst danach abgegeben wurde.
So ein Pech aber auch.
Die SPÖ, die dieses Gesetz erst im Juni 2010 im Wiener Gemeinderat beschlossen hat, wird sich wohl etwas dabei gedacht haben...
PS: Künftige Diktatoren & Tyrannen haben eine große Freude mit so einem Wahlrecht. Aber auch die SPÖ - die ja ihre absolute Macht in Wien weiterbehalten will - hat ihre Freude daran. Das hat aber offensichtlich nichts mit einem geheimen und fairen Wahlrecht zu tun.

Der Clou:
Einsprüche zur Wahl können nur in äußerst knappen Fristen eingebracht werden (2 Wochen). D.h. Wahlmanipulationen, die erst nachher bekannt werden, verändern das Ergebnis nicht mehr :-)))

Abschließende Bemerkung: Dieses leicht zu manipulierende und daher undemokratische Briefwahlrecht hat übrigens auch schon bei der letzten Nationalratswahl, der Bundespräsidentenwahl und den Wahlen in den Bundesländern gegolten. Auf Bundesebene haben SPÖ und ÖVP "gemeinsame Sache" beim Wahlrecht gemacht.

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Stellungnahmen:

* 9.8.2016: WIFF hält Floridsdorfer Bezirkswahl 2015 für gesetzwidrig:
Die vom Verfassungsgerichtshof wegen Gesetzwidrigkeiten und der vorhandenen Möglichkeit für Wahlmanipulation aufgehobene Bundespräsidentenwahl samt Neuwahl im Oktober hat die Gerüchte in den Hintergrund gedrängt, auch bei den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen hätte es nicht nur in der Leopoldstadt – dort werden die Wahlen ja bekanntlich wiederholt –  sondern auch in anderen Bezirken grobe Verstöße gegen die Wahlordnung und mögliche Manipulationen gegeben. "Tatsache ist, dass es zumindest in Floridsdorf bei den GR- und Bezirkswahlen eindeutige Verstöße gegen die Wahlordnung und damit jede Menge Möglichkeiten von Wahlmanipulation gegeben hat!", erinnern die beiden WIFF-Bezirksräte Hans Jörg Schimanek und Ossi Turtenwald, die bei der Stimmenauszählung in der Bezirkswahlbehörde als Wahlzeugen tätig waren.
   "Obwohl laut Wahlordnung untersagt, wurden den Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde zu Beginn der Auszählung der eingelangten Wahlkarten die bereits geöffneten Kuverts mit dem Hinweis der Wahlleiterin übergeben, 'ihre Beamten seien bereits im Vorfeld behilflich gewesen'. Wenn diese Vorgangsweise bei der Bundespräsidentenwahl verboten ist, muss dies wohl auch für GR- und Bezirkswahlen Gültigkeit haben", ist WIFF-Bezirksrat Hans Jörg Schimanek überzeugt. Er verweist auf das überaus knappe Wahlergebnis in Floridsdorf, wo am Ende des Wahltages noch die FPÖ die stimmenstärkste Partei war, die Wahlkarten dann aber völlig überraschend zugunsten der SPÖ entschieden hatten.
    Als weiteren Beweis für Verstöße gegen die Wahlordnung führt WIFF-Bezirksrat Ossi Turtenwald an, dass zumindest in Pflegeheimen offenbar pauschal für alle Patienten, egal ob im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte oder demenzkrank, Wahlkarten angefordert wurden. Turtenwald verweist auf die Tochter einer dementen Pflegeheim-Patientin, die im Nachtkästchen ihrer Mutter eine auf den Namen der Frau ausgestellte Wahlkarte entdeckt hatte. "Weder sie, noch ihre Mutter,  die sie selbst oftmals nicht einmal als ihre eigene Tochter erkenne, hätten diese Wahlkarte angefordert. Sie habe die Wahlkarte dann mit nach Hause genommen und mir zum Beweis überreicht", so Turtenwald. Er ist überzeugt: "Der Wahlbehörde, der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei müsste es doch ein Leichtes sein festzustellen, für welche besachwalterte Patienten von Wiener Pflegeheimen Wahlkarten angefordert worden sind. Auch dem Verdacht, dass bei der Wien-Wahl zumindest in Floridsdorf vor allem die Vorzugsstimmen für türkisch-stämmige Kandidaten – so wie auch schon bei der Nationalratswahl 2013 vom Grün-Mandatar Efgani Dönmez behauptet – oft mit ein und derselben Handschrift in die Stimmzettel eingetragen wurden, könne leicht nachgegangen werden".
=> Artikel auf der WIFF-Webseite zur Bezirkswahl Floridsdorf
WIFF - Wir für Floridsdorf, Bezirksrat Hans Jörg Schimanek  tel: 0664 20 24 132

* 15.6.2016: Der Verfassungsgerichtshof hob die Bezirkswahl im 2. Bezirk Wiens auf
"Die Bezirksvertretungswahl im 2. Wiener Gemeindebezirk muss wiederholt werden. Der entsprechenden Wahlanfechtung der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)
wurde stattgegeben. Es gab tatsächlich eine Differenz zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen. ..."
=> Pressemitteilung des VfGH vom 15.6.2016
 

* 24.9.2010 Wiener Zeitung: Leitartikel von Reinhard Göweil: "Staaten im Staat"
Ausgabe vom 25. September 2010
Ehemalige Verfassungsgerichtshof-Präsidenten machen sich Sorgen um die mögliche nachträgliche Beeinflussungen von Wahlen wegen der brieflich abgegebenen Stimmen. Nun, ob die Stimmabgabe von Zweit- und Plötzlichwohnsitzern in Niederösterreich die reine demokratische Lehre darstellte, darf bezweifelt werden. Da fehlte der Aufschrei allerdings. Die Verfassungsrichter sehen einen möglicherweise morschen Baum, aber nicht den Zustand des Waldes. ...
Rückfragehinweis:  Wiener Zeitung,  Sekretariat  Tel.: +43 1 206 99-474
OTS0308    2010-09-24/17:48


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