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Briefwahl & Wahlkarten Wiener-Wahlen 2010


Sinn der Briefwahl ist es, Wählern das Wählen zu ermöglichen, wenn Sie am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können.
Missbrauch der Briefwahl: Möglich - aber eigentlich verboten - ist Wählen mittels Briefwahl nach Wahlschluß. Damit kann man nachträglich das Wahlergebnis verschieben. Dieses von der SPÖ beschlossene "Wahlrecht" ist offensichtlich verfassungswidrig. Eine Wahlanfechtung von Oppositionsparteien ist sehr wahrscheinlich. Wird die Wahlanfechtung vom österreichischen Verfassungsgerichtshof stattgegeben, dann müssen die Wiener-Wahlen ganz oder teilweise wiederholt werden.


Die Wiener Briefwahl im Detail:

Wer nicht im Wahllokal wählen will, kann dieses auf mittels Briefwahl machen.
Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu bis spätestens 18. Oktober 2010 (also 8 Tage nach dem eigentlichen Wahltag), um 14 Uhr, per Post, per Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen. Die Adresse der zuständigen Wahlbehörde ist bereits auf ihrer Wahlkarte aufgedruckt.


Beantragung der Wahlkarte:
Briefwähler brauchen eine Wahlkarte. Einen Wahlkartenantrag können Sie bis zum 6. Oktober 2010 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 8. Oktober 2010, 12 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen.







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