Sinn der Briefwahl ist es, Wählern das Wählen zu
ermöglichen, wenn Sie am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können.
Missbrauch der Briefwahl: Möglich - aber eigentlich verboten
- ist Wählen mittels Briefwahl nach Wahlschluß. Damit kann man
nachträglich das Wahlergebnis verschieben. Dieses von der SPÖ
beschlossene "Wahlrecht" ist offensichtlich verfassungswidrig. Eine Wahlanfechtung
von Oppositionsparteien ist sehr wahrscheinlich. Wird die Wahlanfechtung
vom österreichischen Verfassungsgerichtshof stattgegeben, dann müssen
die Wiener-Wahlen ganz oder teilweise wiederholt werden.
Die Wiener Briefwahl im Detail:
Wer nicht im Wahllokal wählen will, kann dieses auf mittels Briefwahl
machen.
Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte
müssen dazu bis spätestens 18. Oktober 2010 (also 8 Tage nach
dem eigentlichen Wahltag), um 14 Uhr, per Post, per Boten oder durch persönliche
Abgabe bei der zuständigen Wahlbehörde einlangen. Die Adresse
der zuständigen Wahlbehörde ist bereits auf ihrer Wahlkarte aufgedruckt.
Beantragung der Wahlkarte:
Briefwähler brauchen eine Wahlkarte. Einen Wahlkartenantrag können
Sie bis zum 6. Oktober 2010 schriftlich (E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher
Antrag) oder bis zum 8. Oktober 2010, 12 Uhr persönlich beim zuständigen
Wahlreferat Ihres Magistratischen Bezirksamtes stellen.